„Die Stiftung für Geflügelwirtschaft“ - ein gemeinnütziger Verein
Wir wollen die Biologie und das Verhalten unseres Geflügels erforschen und dabei brauchen wir Ihre Unterstützung?
Am 22.04.2010 erfolgte die förmliche Anerkennung durch die staatliche Stiftungsaufsicht, in diesem Fall durch die Bezirksregierung Düsseldorf und am 02.08.2010 folgte die beantragte Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Neuss. Damit war sichergestellt, dass alle Zuwendungen an die Stiftung, egal ob zur Aufstockung des Stiftungskapitals oder zur Finanzierung laufender Projekte steuerlich absetzbar sind. Eine wichtige Voraussetzung für die meisten Zuwendungsgeber.
Warum ausgerechnet die Rechtsform einer Stiftung sind wir oft gefragt worden?
Das Präsidium des BDRG hat sich von dem Gedanken leiten lassen, dass die mit dem Aufbau des Wissenschaftlichen Geflügelhof des BDRG (WGH) begonnene praktische Arbeit der wissenschaftlichen Forschung und Bildung für die und mit der Rassegeflügelzucht auf Dauer gesichert werden muss. Es hatte sich in der kurzen Zeit des Bestehens des WGH bereits abgezeichnet welchen erheblichen Zugewinn an Anerkennung im weiteren Umfeld von Politik, Verwaltung und Wissenschaft der BDRG zu verzeichnen hatte und noch hat. Mit der vorher versuchten Lösung eines Trägervereins waren die gesteckten Ziele nicht zu erreichen. Es war klar, dass es schwierig war und ist ein nennenswertes Stiftungskapital zu gewinnen, weil bei der Gründung nicht, wie es sonst manchmal der Fall ist, eine vorhandene Stiftungssumme zur Verfügung stand.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten haben die beiden Stiftungsgründer, der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter und der Rhein-Kreis Neuss für eine gewisse Grundlage gesorgt. Das reicht aber bei weitem noch nicht, um einen nennenswerten finanziellen Beitrag aus den Erträgen des Kapitals zu gewährleisten. Da sind noch erhebliche Zustiftungen notwendig. Aber eines ist klar: Die Rechtsform der Stiftung ist auf Dauer angelegt und ihre Zweckbindung nicht leicht veränderbar oder aufzulösen. Der Stiftungszweck ist so angelegt, dass viele Formen der Arbeit möglich sind, gedacht ist natürlich in erster Linie an die Erkenntnisse aus der Arbeit am WGH.